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Beratung

Leistung

Unser Leistungsspektrum umfasst

  • die Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB), die Organisation und Durchführung der zugehörigen Verfahren und der in das Planungsverfahren integrierten Umweltverträglichkeitsprüfungen.
  • Gemeinsam mit den Fachkolleginnen und -kollegen und der Verwaltung arbeiten wir Bauleitpläne im Sinne der gesetzlichen Anforderungen aus, um eine rechtssichere verbindliche Bauleitplanung und damit verlässliche Grundlagen für große Investitionen zu schaffen. Neben der Ausarbeitung des Bebauungsplans in Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung übernehmen wir wesentliche Teile der Verfahrensdurchführung. Dazu gehört die Vorbereitung, Moderation und Auswertung der behördeninternen Abstimmungsprozesse, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren einschließlich der Vorbereitung von Bekanntmachungen und Veröffentlichungen und die Auswertung von Stellungnahmen der Fachbehörden und öffentlichen Dienststellen und Anregungen der Bürger, die Formulierung der Abwägungs- und Beschlussvorschläge sowie die Antwortschreiben an die Bürger, die sich zur Planung im Verfahren geäußert haben.
    Die Übertragung von Bebauungsentwürfen in das Vokabular des Planungsrechts bedarf der Bestimmtheit bei der planerischen Festsetzung und einer präzisen städtebaulichen Herleitung in der Begründung und gehört daher zu unseren Kernkompetenzen.
    Im Umgang mit komplexen Interessenskonflikten und den häufig unbestimmten Rechtsbegriffen des öffentlichen Bauplanungsrechts sind unsere Mitarbeiter intensiv geschult. Wir berücksichtigen die aktuelle Verwaltungsrechtsprechung und behalten auch bauordnungsrechtliche Aspekte jederzeit im Blick.

  • die Ausarbeitung von städtebaulichen Entwicklungskonzepten (Struktur- und Rahmenplanungen, städtebauliche Entwürfe, Funktionspläne, städtebauliche Gutachten)
  • Bei der Entwicklung von städtebaulichen Konzepten kommt unsere Innovationsfreude zum Ausdruck, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den hoheitlichen Interessen der Gemeinde auf Umsetzbarkeit ausgerichtet ist. Die Entwürfe basieren auf sorgfältigen und fundierten Analysen, wobei die Geschichte des Ortes für uns einen besonderen Stellenwert hat. Vor allem treffen wir klare Aussagen, die die Gutachten und Analysen präzise auf den Punkt bringen. So hat unser Büro bei vielen städtebaulichen Großprojekten für eine reibungslose Abwicklung gesorgt, indem es die Projektanforderungen der Fachbehörden und die Beiträge verschiedener Fachplanerdisziplinen koordiniert und aufeinander abgestimmt hat.

  • die Vorbereitung, Ausarbeitung, Betreuung, Durchführung und Dokumentation von hochbau­lichen, städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Wettbewerbs- und Workshopverfahren,
  • Die Formulierung und Beschreibung der Aufgabenstellung im Rahmen von Wettbewerbsverfahren kann im Ausblick auf hochwertige Beiträge und damit überzeugende Resultate entscheidend sein. Wir können umfangreiche Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung solcher komplexen Verfahren einbringen. Von 1.000qm Fassade bis zu 15ha Städtebau und Landschaftsplanung haben wir alle thematischen Aufgaben in mehr als 30 Verfahren betreut. Wir organisieren für Sie alle Schritte und Bausteine des Verfahrens und legen besonderen Wert auf eine kompakte, zielgerichtete Vorprüfung, in der wir den Sachverständigen die Arbeit vereinfachen. Unsere Vorprüfberichte sind schnell erfassbar und bilden die Grundlage für eine rasche Informationsvermittlung im Preisgericht. Am Ende bieten wir dann auch noch das Hamburger Modell an und übernehmen für das Preisgericht die Ausformulierung der schriftlichen Beurteilungen. So können sich alle Beteiligten im Verfahren auf das für Sie wesentliche konzentrieren.

  • die Vorbereitung, Ausarbeitung, Betreuung, Durchführung und Dokumentation von hochbau­lichen, städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Wettbewerbs- und Workshopverfahren,
  • Am Anfang einer Bebauungsidee stehen folgende Fragen:

    Wo darf gebaut werden?
    Was darf gebaut werden?
    Wieviel darf gebaut werden?

    Abhängig von städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich diese Fragen nicht pauschal beantworten. Egal ob Sie erst eine ungefähre Idee haben oder sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet: Wir beraten Sie individuell.

    Interessenausgleich bei Projektentwicklungen
    Aus der langjährigen Betreuung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Projekten kennen wir die Hürden und Hindernisse, die ein Projekt von der ersten Idee bis zur Realisierung nehmen muss. Diese Erfahrung stellen wir gerne frühzeitig zur Verfügung:
    Wir erarbeiten Standortanalysen, die zur Sicherung des nachhaltigen Projekterfolgs auch die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven des Ortes einbeziehen.
    - Wir analysieren die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für konkrete Projekte und beraten bei der Auswahl der planungsrechtlichen Instrumente auf dem Weg zur Genehmigungsfähigkeit. -Wir prüfen vorhandene städtebauliche Konzepte und helfen bei der konzeptionellen Weiterentwicklung.


Lippeltstraße 1
20097 Hamburg

fon: 040 - 28 40 34 -0
fax: 040 - 28 05 43 43
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