Philosophie
Unser Büro hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1995 als leistungsfähiger, kompetenter und zuverlässiger Partner für die Bearbeitung komplexer städtebaulicher Aufgaben etabliert. Unsere Arbeitsweise zeichnen Professionalität in der Methodik, Zuverlässigkeit im Prozess und Qualität im Ergebnis aus.
Unser Mitarbeiterteam besteht aus Fachplanern unterschiedlicher Spezialgebiete, das bei der Ausarbeitung der Lösungsvorschläge ein breites Spektrum fachlicher Erfahrung zur Verfügung hat. Dadurch können wir, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen an eine Aufgabe, zu einem optimalen Ergebnis beitragen. Je nach Projekt geschieht dies eigenverantwortlich oder im Kompetenzverbund als eingespieltes arbeitsteiliges Büroteam. Unser Ziel ist, zum Planungsgeschehen fundiertes Know-how beizutragen und durch frühzeitige Einbindung in die Abstimmungsprozesse bereits im Vorfeld planerischer Entscheidungen an Entwicklungsszenarien mitzuwirken.
Erfahrung
Unsere fachliche Sicherheit stützt sich auf langjährige Erfahrung mit städtebaulichen Großprojekten insbesondere im norddeutschen Raum, z.B. Hamburg, Lübeck, Hannover und Husum sowie im weiteren nationalen Raum, z.B. Bielefeld und Berlin.
Entfernung spielt heute eine untergeordnete Rolle. Vor allem die komplexen Aufgaben in den großen Kommunen stellen hohe Ansprüche an die Ermittlung der planerischen Rahmenbedingungen, die Sammlung und Auswertung des Abwägungsmaterials und der durch die Planung betroffenen Belange sowie die Entwicklung von Konzeptideen und planungsrechtlichen Argumentationslinien.
Die bei solchen Planungen gegebene Dichte der gegensätzlichen Interessen und die damit verbundenen öffentlichen Belange und privaten Betroffenheiten fordern weitsichtige Moderation, planerisches Augenmaß und professionelles Verfahrensmanagement, ohne Details aus dem Auge zu verlieren.
Die bei solchen Planungen gegebene Dichte der gegensätzlichen Interessen und die damit verbundenen öffentlichen Belange und privaten Betroffenheiten fordern weitsichtige Moderation, planerisches Augenmaß und professionelles Verfahrensmanagement, ohne Details aus dem Auge zu verlieren.
Leistung
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- die Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB), die Organisation und Durchführung der zugehörigen Verfahren und der in das Planungsverfahren integrierten Umweltverträglichkeitsprüfungen.
- die Ausarbeitung von städtebaulichen Entwicklungskonzepten (Struktur- und Rahmenplanungen, städtebauliche Entwürfe, Funktionspläne, städtebauliche Gutachten)
- die fachplanerische Beratung und Moderation bei Projektentwicklungen, insbesondere bei erforderlichem Interessensausgleich mit Nachbarn oder Bürgerinitiativen.
Am Anfang einer Bebauungsidee stehen folgende Fragen: - Wir erarbeiten Standortanalysen, die zur Sicherung des nachhaltigen Projekterfolgs auch die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven des Ortes einbeziehen.
- Wir analysieren die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für konkrete Projekte und beraten bei der Auswahl der planungsrechtlichen Instrumente auf dem Weg zur Genehmigungsfähigkeit.
- Wir prüfen vorhandene städtebauliche Konzepte und helfen bei der konzeptionellen Weiterentwicklung.
Gemeinsam mit den Fachkolleginnen und -kollegen und der Verwaltung arbeiten wir Bauleitpläne im Sinne der gesetzlichen Anforderungen aus, um eine rechtssichere verbindliche Bauleitplanung und damit verlässliche Grundlagen für große Investitionen zu schaffen. Neben der Ausarbeitung des Bebauungsplans in Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung übernehmen wir wesentliche Teile der Verfahrensdurchführung. Dazu gehören die Vorbereitung, Moderation und Auswertung der behördeninternen Abstimmungsprozesse, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren einschließlich der Vorbereitung von Bekanntmachungen und Veröffentlichungen und die Auswertung von Stellungnahmen der Fachbehörden und öffentlichen Dienststellen und Anregungen der Bürger, die Formulierung der Abwägungs- und Beschlussvorschläge sowie die Antwortschreiben an die Bürger, die sich zur Planung im Verfahren geäußert haben. Die Übertragung von Bebauungsentwürfen in das Vokabular des Planungsrechts bedarf der Bestimmtheit bei der planerischen Festsetzung und einer präzisen städtebaulichen Herleitung in der Begründung und gehört daher zu unserenKernkompetenzen. Im Umgang mit komplexen Interessenskonflikten und den häufig unbestimmten Rechtsbegriffen des öffentlichen Bauplanungsrechts sind unsere Mitarbeiter intensiv geschult. Wir berücksichtigen die aktuelle Verwaltungsrechtsprechung und behalten auch bauordnungsrechtliche Aspekte jederzeit im Blick.
Bei der Entwicklung von städtebaulichen Konzepten kommt unsere Innovationsfreude zum Ausdruck, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der hoheitlichen Interessen der Gemeinde auf Umsetzbarkeit ausgerichtet ist. Die Entwürfe basieren auf sorgfältigen und fundierten Analysen, wobei die Geschichte des Ortes für uns einen besonderen Stellenwert hat. Vor allem treffen wir klare Aussagen, die die Gutachten und Analysen präzise auf den Punkt bringen. So hat unser Büro bei vielen städtebaulichen Großprojekten für eine reibungslose Abwicklung gesorgt, indem es die Projektanforderungen der Fachbehörden und die Beiträge verschiedener Fachplanerdisziplinen koordiniert und aufeinander abgestimmt hat.
Wo darf gebaut werden?
Was darf gebaut werden?
Wieviel darf gebaut werden?
Abhängig von städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich diese Fragen nicht pauschal beantworten. Egal ob Sie erst eine ungefähre Idee haben oder sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet: Wir beraten Sie individuell.
Interessensausgleich bei Projektentwicklungen
Aus der langjährigen Betreuung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Projekten kennen wir die Hürden und Hindernisse, die ein Projekt von der ersten Idee bis zur Realisierung nehmen muss. Diese Erfahrung stellen wir gerne frühzeitig zur Verfügung:
Für einen bauplanungsrechtlich sicheren Ablauf des erforderlichen Verfahrens stehen wir Ihnen gern zur Seite und helfen bei der Auswahl der Vorgehensweise, bereiten Abstimmungsrunden vor, informieren die von der Planung betroffenen Fachbehörden und öffentlichen Dienststellen und wirken an einem gerechten Interessensausgleich mit. Wir sehen unsere fachliche Rolle als objektive Begleiter und Berater, die in Kenntnis der formalisierten Verfahren im Sinne eines modernen Boden- und Bebauungsmanagements kreativ und innovativ zur Lösung der städtebaulichen Aufgabenstellung beitragen wollen.
Aus der langjährigen Betreuung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Projekten kennen wir die Hürden und Hindernisse, die ein Projekt von der ersten Idee bis zur Realisierung nehmen muss. Diese Erfahrung stellen wir gerne frühzeitig zur Verfügung:
Hierzu zählen z.B. Durchführungsvertrag, Erschließungsvertrag, Sondernutzungsverträge. Wir helfen Ihnen bei der inhaltlichen Vorbereitung und Vorabstimmung dieser Verträge (keine juristische Beratung).
Als problematisch erweist sich dabei das Fehlen klarer und eindeutiger rechtlicher Vorgaben und es gilt, bestehende Ermessensspielräume auf beiden Seiten zu definieren. Zum Beispiel kann die Verschattung von geplanten oder bestehenden Wohnnutzungen auf Grund zu realisierender baulicher Anlagen mit Hilfe von 3D-Visualisierung überprüft werden. Wir simulieren für Sie die Besonnung im Verlauf eines Tages, bereiten die Ergebnisse auf und beschreiben die Veränderungen über den Jahreslauf. Die Ergebnisse fassen wir in Broschürenform zusammen und übernehmen die Abstimmung mit der Verwaltung.