Lebensmittelmarkt Wentorf
Für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 geschaffen.
Der Standort ist zentral und verkehrsgünstig gelegen und damit besonders geeignet, die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern und zu stärken und das Angebot an Lebensmittelmärkten zu erweitern.
