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Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) Schulendorf 1

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Photovoltaikanlagen“ sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan wird ein Sondergebiet „Photovoltaik“ festgesetzt.

In Schleswig-Holstein ist in den vergangenen Jahren eine steigende Nachfrage nach Standorten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verzeichnen. Aus Gründen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit werden von den Betreibenden großflächige und zusammenhängende Anlagen angestrebt, weshalb der ländliche Raum im Fokus der Planungen steht. Die Planungsüberlegungen wurden im September 2021 von der Gemeindevertretung Schulendorf geprüft und beschlossen sowie auf Grundlage einer umfangreichen Potenzialflächenstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bestätigt. Um die erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Natur und Landschaft zu minimieren, trifft der Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen. Dazu zählen die Begrenzung der Höhe der Solarmodule, die Entwicklung von Knickschutzstreifen oder der Einsatz einer Bauzeitenregelung zum Schutz von Brutvögeln und der Haselmaus.

  • Projektart

    Photovoltaik, FNP

  • Ort

    Schulendorf

  • Umfang

    10,8 ha

  • Projektzeitraum bis

    2026

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