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Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) Schulendorf 2

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlagen II“ und der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan wird ein Sondergebiet „Photovoltaik“ festgesetzt.

In Schleswig-Holstein ist in den vergangenen Jahren eine steigende Nachfrage nach Standorten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verzeichnen. Aus Gründen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit werden von den Betreibern insbesondere großflächige und zusammenhängende Anlagen angestrebt, weshalb der ländliche Raum im Fokus der Planungen steht. Die Planungsüberlegungen wurden im Februar 2023 von der Gemeindevertretung Schulendorf geprüft und beschlossen. Sie basieren auf einer umfangreichen Potenzialflächenstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Um die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur und Landschaft zu minimieren, trifft der Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen. Dazu zählen die Begrenzung der Höhe der Solarmodule, die Entwicklung von Knickschutzstreifen und der Einsatz einer Bauzeitenregelung zum Schutz von Brutvögeln und der Haselmaus.

  • Projektart

    Photovoltaik, FNP

  • Ort

    Schulendorf

  • Umfang

    16 ha

  • Projektzeitraum bis

    2026

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