Neubau Schwimmhalle Ratzeburg
Die Stadt Ratzeburg im Naturpark Lauenburgische Seen mit rund 15.000 Einwohner:innen hat ihr Zentrum auf einer Insel im Ratzeburger See. Direkt am Ufer des Großen Küchensees liegt seit 40 Jahren das Hallenbad „Aqua Siwa“, das inzwischen stark sanierungsbedürftig ist. Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ wurde die Zukunft der Schwimmhalle geprüft. Dabei zeigte sich, dass eine Sanierung nahezu die gleichen Kosten wie ein Neubau verursachen würde. Nach Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ und Festlegung des Sanierungsgebiets „Aqua Siwa“ im Maßnahmengebiet „Südlicher Inselrand“ wurde 2017 entschieden, die bestehende Schwimmhalle abzubrechen und neu zu errichten. Für den Neubau wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt.
Der Neubau gilt als Schlüsselmaßnahme des städtebaulichen Konzepts und soll Impuls für die Neugestaltung und Aufwertung des Kurparks sowie des Uferbereichs am Großen Küchensee sein. Geplant ist ein regional bedeutendes Sport- und Familienbad mit Fokus auf ein modernes, wirtschaftlich betriebenes Schwimmbad für Vereine, Initiativen und alle Bürger:innen. Der Neubau soll ein breit gefächertes Sport- und Freizeitangebot bieten und sich sensibel in Stadtbild und Uferbereich einfügen. Der Außenraum soll übergeordnete Wegebeziehungen aufnehmen und insbesondere die Anbindung an die Uferpromenade sowie den Übergang vom Kurpark zum Kleinbahndamm verbessern. Zudem ist ein Saunabereich als Ideenteil vorgesehen. Zur Auswahl eines geeigneten Entwurfs wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit bis zu zehn Teilnehmenden durchgeführt. Vorab fanden eine direkte Bürger:innenbeteiligung sowie Stakeholder-Gespräche mit städtischen Akteuren statt. Nach Abschluss des Verfahrens wurden Verhandlungen mit dem 1. Preisträger aufgenommen. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (LPh 2–9), vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien; ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
