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Bebauungsplan/Wohnen

Schönböckener Straße 55

Lübeck

Das Grundstück in der Schönböckener Straße 55/55a wurde über Jahrzehnte als städtisches Seniorenheim mit angeschlossenen betreuten Wohnungen genutzt. Die Nutzung und der Standort wurden Mitte 2019 aufgegeben und das Areal sollte deshalb städtebaulich neu geordnet werden.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne Umweltbericht und Ausgleich des naturschutzrechtlichen Eingriffs, aufgestellt. Auf die frühzeitigen

Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde dabei nicht verzichtet.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes waren erforderlich, da das geplante Vorhaben nach geltendem Planungsrecht nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Der bis dato rechtskräftige Bebauungsplan setzte für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Altersheim“ fest.

Für die Entwicklung des Bebauungs- und Freiflächenkonzepts hat die Vorhabenträgerin in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck im Jahr 2021/2022 ein städtebaulich-hochbauliches Mehrfachbeauftragungsverfahren mit landschaftsplanerischem Vertiefungsteil durchgeführt. Der Siegerentwurf wurde anschließend in Abstimmung zwischen Fachbehörden, Fachplaner:innen und der Vorhabenträgerin weiterentwickelt.

Das Planungskonzept schlägt vierzehn freistehende Punkthäuser vor. Sie bilden ein eigenständiges städtebauliches Ensemble und fügen sich in ihrer Höhenentwicklung mit Rücksicht auf die umgebenden städtebaulichen Strukturen ein. Die Punkthäuser werden in ungleichen Anordnungen gruppiert, was zu unterschiedlich ausgestalteten Zwischenbereichen mit eigenständiger Raumwirkung und Landschaftsgestaltung führt. Die Zufahrt des Plangebietes erfolgt ausschließlich als Sticherschließung über die Schönböckener Straße. Der ruhende Verkehr wird in einer Parkpalette mit erweiterten Funktionen („Mobility Hub“ und Abstellräume in der „Scheune“) am Eingang des Quartiers untergebracht.

Das Plangebiet wurde als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzung passt sich der durch Wohnnutzungen geprägten Umgebung an und gewährleistet, dass sich die im Plangebiet zulässigen Nutzungen in die Umgebung einfügen.

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Projektinfos

Projektart: Bebauungsplan
Ort: Hansestadt Lübeck
Nutzungsart: Wohnen
Fläche: 1,8 ha
Projektzeitraum: 11.2021 bis 04.2024
Projektbearbeitung: Torsten Wild, Ina Scheidt
Auftraggeber: Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH
Bes. Themen:
  • • Innenbereich im Siedlungszusammenhang
  • • Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung

  • Lippeltstraße 1
    20097 Hamburg

    fon: 040 - 28 40 34 -0
    fax: 040 - 28 05 43 43
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